Konditionen

Ablauf und Konditionen

Das Erstgespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen und der Feststellung, ob die „Chemie“ zwischen uns stimmt. Denn dieser Aspekt ist ein ausschlaggebender Faktor für die Wirksamkeit einer psychologischen Beratung bzw. Psychotherapie. Im vertrauensvollen Erstgespräch können Sie mir Ihr Anliegen schildern und wir gemeinsam über Ihre persönlichen Wünsche und mögliche Entwicklungsziele sprechen. Sie erhalten hier bereits erste Einblicke in meine Arbeitsweise und einen Ausblick auf unsere weitere Zusammenarbeit.

In den folgenden Beratungssitzungen erhalten Sie konkrete Anregungen für den Alltag und Elemente für Ihren persönlichen „Werkzeugkoffer“, um schwierige Situationen besser meistern zu können. So können Sie neu gewonnene Fähigkeiten und Ressourcen im Alltag etablieren. Dank hilfreicher neuer Denk- und Verhaltensmuster und Entspannungstechniken können Sie zu neuer innerer Stärke, Klarheit und Gelassenheit finden.

Im Regelfall kann ich Ihnen am Ende des Erstgesprächs eine realistische Einschätzung geben, mit welchem zeitlichen Rahmen Sie rechnen können. Oft reichen schon einige Stunden, um erste spürbare Veränderungen in die Wege zu leiten.

Basis der gemeinsamen Arbeit ist Vertrauen und Offenheit. Als Heilpraktikerin Psychotherapie unterliege ich der Schweigepflicht.

Honorar

Erstgespräch

30 Minuten 35,– €

Beratung / Therapie

60 Minuten

90 Minuten

99,– €

145,– €

Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie um rechtzeitige Absage bis spätestens 48 Stunden im Voraus. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich kurzfristigere Absagen oder nicht wahrgenommene Gesprächstermine – unabhängig vom Grund der Verhinderung – mit dem üblichen Honorar berechnen muss, da jede Konsultation exklusiv vereinbart wird und kurzfristig nicht anderweitig vergeben werden kann.

Die Termine finden entweder – selbstverständlich unter Einhaltung der geltenden Hygienevorschriften – in meinem Praxisraum bei „body & mind“ in der Rothenbaumchaussee statt oder können auf Wunsch auch gern per Telefon- oder Videokonferenz durchgeführt werden.

Kostenerstattung

Prinzipiell ist jeder Klient zunächst Selbstzahler.

Einige private Krankenversicherungen oder entsprechende Zusatzversicherungen erstatten anteilig psychotherapeutische Heilpraktikerleistungen, die nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet werden. Bitte erfragen Sie bei Ihrer Versicherung, ob Ihr Vertrag diese Leistungen abdeckt.

Die Behandlungskosten werden bislang nicht von den gesetzlichen Krankenversicherungen erstattet, können aber ggf. in Ihrer Steuererklärung als Sonderausgaben/außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden.

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